Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler

Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die Rürup-Rente. Das Auszahlungsmodell ähnelt der gesetzlichen Versicherung insofern, als dass den Versicherten eine monatliche Rentenzahlung ab dem 62. Lebensjahr zusteht. Im Gegensatz zu anderen Modellen ist diese Zahlung nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar. Die Rentenleistungen samt guter Rendite sind lebenslang garantiert.

Insbesondere Selbstständige und Freiberufler profitieren von der Rürup-Rente:

Seit 2022 sind 94 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Der Prozentsatz wird bis zum Jahr 2025 um jährlich zwei Prozent weiter ansteigen.

Zusätzlich zur Rürup-Rente kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, die im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einen existenzsichernden Baustein abbildet.

Übrigens: Im Falle einer Bedürftigkeitsprüfung (Hartz-IV) wird die Rürup-Rente nicht als Vermögen angerechnet und ist vor dem Zugriff durch das Sozialamt sicher.

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