Dass die gesetzliche Rente lückenhaft und unzureichend ist, ist längst kein Geheimnis mehr. Wir bauen heute die Altersversorgung auf drei Säulen auf: die gesetzliche, die private und die betriebliche Vorsorge. Für Angestellte ist die betriebliche Altersversorgung essenziell, um sich selbst und die Familie im Alter abzusichern. Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem komplexen Bereich für Sie zusammengestellt.
Wer profitert von der betrieblichen Altersversorgung?
Interessanterweise profitieren von der betrieblichen Altersversorgung sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt soziale Verantwortung und schafft Anreize für neue Mitarbeiter, sich längerfristig ans Unternehmen zu binden. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge oder einigt sich mit dem
Arbeitnehmer auf eine Entgeltumwandlung. Im letzteren Fall wird für die Vorsorge dann ein Teil des Bruttoeinkommens aufgewendet. Vorteil: Der Arbeitnehmer hat sofort einen Anspruch auf Leistung und spart zudem Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung. Mischformen, bei denen der Arbeitgeber beispielsweise eingesparte Lohnnebenkosten einbringt, sind ebenfalls denkbar und für Verträge, die nach 2019 abgeschlossen wurden, sogar verpflichtend.
6 Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung – welcher passt zu Ihnen?
Für die betriebliche Altersversorgung sind heute sechs Durchführungswege vorgesehen. Welcher sich davon am besten für Sie eignet, finden wir in einem persönlichen Gespräch gemeinsam heraus. Hier schon einmal ein Überblick:
| Direktversicherung |
| - für kleinere und mittelständische Unternehmen, - Firma versichert Arbeitnehmer, - Anwartschaft auf Versorgungsleistungen gesichert bei Versorgungszusage von mind. drei Jahren und Arbeitnehmer mind. 21 Jahre alt, - Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, - steuer- und sozialversicherungsfrei, - spätere Leistungen steuerpflichtig, - bei Direktversicherung: auch Hinterbliebene und Berufsunfähigkeit können abgesichert werden. |
| Pensionskasse |
| - rechtlich selbstständiges Unternehmen, - Arbeitnehmer und Hinterbliebene haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen, - Beitrag kann flexibel angepasst werden, - Pensionskasse zahlt die Leistungen direkt an Versorgungsberechtigte, - Beitrag steuerfrei gezahlt → spätere Leistungen steuerpflichtig, - auch Hinterbliebene und Berufsunfähigkeit können abgesichert werden. |
| Unterstützungskasse |
| - Früher nur größere Unternehmen, - heute auch überbetriebliche Unterstützungskassen für KMU, - Arbeitgeber schließt sich mit Unterstützungskasse zusammen → Versorgungszusage, - Leistungen nach Leistungsplan fällig, - Arbeitnehmer muss nur Rentenleistungen versteuern. |
| Direktzusage |
| - Arbeitgeber sagt Arbeitnehmer Versorgung zu, - keine externen Versorgungsträger beteiligt, - Risiken können auf Versicherungsgesellschaft umgelegt werden, - Leistungen an Beschäftigte oder Hinterbliebene direkt vom Arbeitgeber. |
| Pensionsfonds |
| - rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung, - Arbeitnehmer können steuerfreie Beiträge einbringen, - ermöglichen Investition in ertragreiche Anlagen. |
| Betriebsrentenstärkungsgesetz |
| - seit 2018, - Fokus auf KMU, - Ausweitung der Steuerbegünstigung, - Förderung für Geringverdiener, - Riester-Grundzulage von 154 auf 175 €, - Wegfall der Beitragspflicht in KV & PV für Rentner, - Sozialpartner-Modell in Tarifverträgen, - neue Verträge: höhere Renditechancen, aber keine Garantien. |
Die betriebliche Altersversorgung muss von Zeit zu Zeit daraufhin überprüft werden, ob Leistungen und Beiträge optimiert oder justiert werden können. Wir beraten Sie gern!
Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge
Um die Rente abzusichern, haben Arbeitnehmer seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist Vertragspartner und regelt die Beitragszahlungen, unabhängig davon, wer sie finanziert. Spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, ist er seit 2019 sogar verpflichtet, sich an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Manche Unternehmen leisten das schon länger, weil auch sie davon profitieren: So binden sie Mitarbeiter ans Unternehmen, was in Zeiten des Fachkräftemangels äußerst relevant ist, und sie kommen ihrer sozialen Verantwortung nach. Ansprüche aus der betrieblichen Versorgung früherer Arbeitgeber können in der Regel mitgenommen werden. Welche Möglichkeiten Sie bei längerer Krankheit oder Elternzeit haben, erläutern wir gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Versorgung selbst zu finanzieren, ist denkbar.