Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Gerade für junge Menschen ist der Tod gefühlt in weiter Ferne. Wer setzt sich schon gern damit auseinander? Wer Familie hat, Angehörige, die er im Sterbefall hinterlassen würde, sollte an finanzielle Absicherung denken. Der Tod eines geliebten Menschen ist eine der größten emotionalen und persönlichen Katastrophen.

Häufig wird darüber hinaus die Trauer durch finanzielle Sorgen begleitet oder gar verschoben. Verstirbt der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin, bringt das die junge Familie in existenzielle Not. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie die Hinterbliebenenversorgung reichen in der Regel nicht aus, um den Wegfall des Einkommens zu kompensieren.

Die Risiko-Lebensversicherung ist für viele Menschen ein unentbehrlicher Baustein in der Altersvorsorge.

Im Gegensatz zur Rentenversicherung sichert er nicht die eigene Existenz, sondern die der Hinterbliebenen, indem die vereinbarte Summe an den Begünstigten ausgezahlt wird. Insbesondere dann, wenn hohe Darlehen aufgenommen wurden, reichen Witwen- und Waisenrenten oft nicht aus, um die Summe zu tilgen. Sind beide Partner erwerbstätig, dann ist eine verbundene Risikolebensversicherung denkbar. Hierbei können etwa zehn Prozent der Kosten eingespart werden.

Bei der Absicherung eines Darlehens kann eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Das ist eine Form der Lebensversicherung, die gewährleistet, dass die Restschuld des Darlehens nach dem Tod eines der Darlehensnehmer beglichen werden kann.

Im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung, die nur zahlt, wenn der Versicherte während der Laufzeit verstirbt, ist die Kapitallebensversicherung eher mit einem langfristigen Sparkonto zu vergleichen. Ein Teil der Versicherungssumme kann für den Todesfall des Versicherten eingesetzt und an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, der andere Teil fließt dann in die Altersvorsorge.

In aller Regel wird der Gesundheitszustand des Versicherten abgefragt und geprüft. Versicherer möchten so verhindern, dass die Kosten durch schwere Vorerkrankungen, die als Risiko für frühes Versterben gelten, auf alle Versicherten des Unternehmens umgelegt werden.

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