Wer über einen langen Zeitraum krankheitsbedingt im Beruf ausfällt, verliert einen Teil seines Gehalts. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn für die ersten sechs Wochen weiterzuzahlen, danach greift die Lohnfortzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese zahlt:
- 70 Prozent des Bruttogehalts,
- oder maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts,
- und höchstens 128,63 Euro pro Krankheitstag (Stand 2025).
Den Anspruch an die Krankentagegeldversicherung wählen die Versicherten selbst. Hierfür gibt es bei den Anbietern unterschiedliche Tarife, die neben der Höhe des Krankentagegeldes auch die Dauer der Karenzzeit regeln.