Unfallversicherung

Unfallversicherung

Über 75 Prozent der Unfälle passieren im privaten Bereich. Die gesetzliche Unfallversicherung greift aber nur, wenn sich der Unfall während der Arbeit oder Schule ereignet.

Wenn Betroffene so schwer verletzt sind, dass sich ihr Leben nachhaltig und grundlegend ändert, dann stellt sich neben der körperlichen und psychischen Belastung auch die Frage: Wie finanziere ich die neuen Herausforderungen des Lebens nach dem Unfall? Die private Unfallversicherung ist als Ergänzung der gesetzlichen zu sehen.

Insbesondere für Nicht-Berufstätige ist die private Absicherung existenziell weil sie nicht über die gesetzliche abgesichert sind.

Die Vorteile der privaten Unfallversicherung auf einen Blick:

  • Die Unfallversicherung ist wesentlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das liegt daran, dass nur rund 10 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit durch Unfall verursacht werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist außerdem nur für Berufstätige.
  • Für Nicht-Berufstätige ist der Schutz der privaten Unfallversicherung alternativlos, ebenso für vorerkrankte Menschen höheren Alters.
  • Die private Unfallversicherung zahlt für Unfälle unabhängig von Ort und Zeit – auch im privaten Bereich.
  • Eine private Unfallversicherung ist auch für die eigenen Kinder möglich – sie sind von Geburt an langfristig vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt.

 

  • In der Regel fordert die private Unfallversicherung vor Abschluss – anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung – keine Gesundheitsprüfung.

Einmalzahlung oder Unfallrente – das leistet die private Unfallversicherung

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung unterscheiden sich in der Regel zwischen Einmalzahlung und Unfallrente. Abhängig ist die Art der Leistung von der getroffenen Vereinbarung, vom Alter des Versicherten und von der Schwere des Unfalls. Der Leistungsumfang ist abhängig vom Invaliditätsgrad.

Einmalzahlung: Die Invaliditätsleistung beläuft sich auf eine vereinbarte Kapitalsumme, welche die gesundheitlichen Folgen des Unfalls finanziell auffangen soll. Hiervon können der behindertengerechte Umbau von Wohnung oder Haus gezahlt werden sowie eine Umschulung, wenn ein Berufswechsel aufgrund des Unfalls ansteht.

Unfallrente: Eine monatliche Unfallrente wird in der Regel erst bei einer Invalidität von 50 Prozent gezahlt und kann eingestellt werden, wenn Behandlungen die Folgen des Unfalls erfolgreich mildern. Ab einem höheren Alter des Versicherten ist eine Unfallrente allerdings oft alternativlos.

Neben einer Unfallrente oder einer Einmalzahlung können weitere Leistungen mit dem Versicherer vereinbart werden: Tagegeld oder Genesungsgeld können für die erste Zeit nach dem Unfall hilfreich sein, um den Alltag während der Behandlung und des Verlustes der eigenen Arbeitskraft, zu bewältigen. Verstirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen seines Unfalls, kann eine Todesfallleistung die Hinterbliebenen entlasten.

Das Dreifache vom Jahreseinkommen – so errechnet sich die Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme sollte immer individuell ausgerechnet werden. Woran wir uns aber orientieren können ist, dass das Dreifache Ihres Jahreseinkommens eine plausible Größe ist. Warum? Die Folgen eines Unfalls erfordern in der Regel eine höhere finanzielle Belastung.

Sogenannte Mehrleistungsmodelle richten die Versicherungssumme nach dem Invaliditätsgrad aus. Je höher der Grad, desto höher die Versicherungssumme.

Eine dynamische Gestaltung der Versicherung ist möglich, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken. Die Beiträge und die Versicherungssumme werden regelmäßig angepasst. Als Orientierung dient die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Leistungen und Beiträge der privaten Unfallversicherung sind sehr individuell und durchaus komplex. Wir helfen Ihnen gern, den Überblick zu behalten und den optimal auf Sie zugeschnittenen Schutz zu bekommen!

Wie wäre es mit einer persönlichen Beratung?

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