Ohne den Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung darf kein Auto auf die Straße. Die Haftpflichtversicherung zahlt für durch den Unfallverursacher entstandenen Schaden Dritter. Die Schadensersatzansprüche des Unfallopfers können enorm sein, denken wir einmal an Schmerzensgeld und Verdienstausfall bis hin zu einer lebenslangen Rente bei bleibenden gesundheitlichen Schäden. Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung können Sie mit einer Kaskoversicherung auch Ihr eigenes Auto gegen Schäden versichern. Ein Überblick:
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung erstattet Kosten des Unfallgegners, wenn Sie als Fahrzeugführer den Unfall oder Schaden verursacht haben. Dabei geht die Erstattung weit über den Sachschaden hinaus: Verdienstausfall, Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar lebenslange Renten. Kann das Fahrzeug des Unfallgegners repariert werden, kommt Ihre Haftpflichtversicherung für die Kosten der Reparatur, für eventuelle Inanspruchnahme eines Mietwagens, für Abschlepp- und Bergungskosten auf. Ist eine Reparatur nicht möglich, werden die Wiederbeschaffungskosten erstattet.
Allerdings prüft der Versicherer genau, ob Ansprüche bestehen oder die Forderungen des Unfallgegners unberechtigt oder überhöht sind. Solchen Differenzen werden gerichtlich geklärt.
Das Gesetz sieht Mindestversicherungssummen für die KFZ-Haftpflichtversicherung vor:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden (pro Person)
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Teil- und Vollkaskoversicherung
Während die Teilkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, die der Halter nicht selbst verschuldet hat, verstehen wir die Vollkaskoversicherung als „Rund- um-Paket“. Hier ein Vergleich:
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Teilkaskoversicherung |
Vollkaskoversicherung |
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Erstattet Kosten für Schäden durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildunfall und Glasbruch |
Alle Schäden am Fahrzeug, auch die durch Unfall selbst verschuldeten, und durch Vandalismus entstandene Kratzer, Beulen, etc. |
Die Kosten der KFZ-Versicherung
Die Kosten für die KFZ-Versicherung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
- Typklasse des Fahrzeugs: Fahrzeuge werden in unterschiedliche Typenklassen unterteilt. Je niedriger die Typenklasse, desto günstiger die Versicherungsbeiträge. Die Typenklasse richtet sich nach dem Schadenverlauf der Fahrzeugtypen der letzten Jahre, hier geht es also um das statistisch errechnete
- Regionalklasse: Der Schadenverlauf des Zulassungsbezirks der letzten Jahre zeigt das statistische Risiko für Unfälle, bei den Kaskoversicherungen auch für Unwetter-Gefahren oder Vandalismus (Kriminalitätsstatistik).
- Schadenfreiheitsrabatt (SFR): Fahranfänger zahlen höhere Versicherungsbeiträge als erfahrene Fahrer, die bereits viele unfallfreie Jahre vorweisen können. Sobald ein Schaden über die Versicherung abgewickelt wird, wird der Versicherungsnehmer in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, unabhängig von der Höhe des Schadens.
So können Sie bei der KFZ-Versicherung sparen
Fahranfänger können ihr Fahrzeug als Zweitwagen über die elterliche KFZ-Versicherung absichern. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt kann auf Wunsch später überschrieben werden, sobald sich eine eigene Versicherung lohnt. Manche Versicherer bieten auch günstige Einstiegstarife mit Sonder-Einstufung an, wenn schon ein Familienmitglied eine Versicherungspolice des Versicherungsunternehmens besitzt.
Saisonkennzeichen sind insbesondere für Motorrad-, Wohnmobil- und Cabriofahrer interessant, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten nutzen. In den Ruhemonaten entfällt auch die KFZ-Steuer. Ist das Auto mehr als ein halbes Jahr angemeldet, steigt auch die Schadenfreiheit weiter.