Ein fehlender Zahn ist nicht bei jedem Versicherer gleich zu bewerten.
Je nach Tarif können fehlende, nicht ersetzte Zähne zu einem Zuschlag, einem Leistungsausschluss, einer Begrenzung oder einer Ablehnung führen. Manche Tarife sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
Vor dem Vergleich klären
- Wie viele Zähne fehlen und sind nicht ersetzt?
- Ist bereits Zahnersatz angeraten oder geplant?
- Läuft aktuell eine Behandlung?
- Bestehen weitere Zahnerkrankungen?
- Welche Annahmeregel gilt im konkreten Tarif?
Die Annahmeregel ist Teil des Tarifvergleichs.
Ein günstiger Tarif hilft nicht, wenn er Ihren aktuellen Zahnstatus nicht akzeptiert. Deshalb erfasst der BIE-INSURE-Rechner den Zahnstatus vor der Leistungsfilterung.
Tarife passend zu Ihrem Zahnstatus prüfen
Starten Sie den Vergleich mit Ihren tatsächlichen Angaben. So lässt sich die Tarifauswahl von Anfang an sinnvoll eingrenzen.
Zahnzusatz gezielt verstehen
Häufige Fragen
Kann ich mit einem fehlenden Zahn noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Das kann möglich sein. Die Annahmeregeln unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif. Entscheidend sind unter anderem Anzahl der fehlenden Zähne und der aktuelle Behandlungsstatus.
Was ist, wenn bereits ein Implantat angeraten wurde?
Bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen sind bei vielen Tarifen nicht regulär versicherbar. Die konkrete Regelung muss im jeweiligen Tarif geprüft werden.
Soll ich einen fehlenden Zahn bei Gesundheitsfragen angeben?
Ja, wenn danach gefragt wird. Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Fachliche Grundlage
Die konkrete Versicherbarkeit fehlender Zähne ist tarifabhängig. Grundlage für die Darstellung sind die im aktuellen BIE-INSURE Zahnzusatzvergleich hinterlegten Annahme- und Gesundheitsfragen. Verbindlich ist stets die Annahmeentscheidung des Versicherers.
