Vier Punkte entscheiden bei Implantaten besonders häufig.
Wer nur nach dem höchsten Prozentsatz filtert, kann wichtige Begrenzungen übersehen. Bei Implantaten lohnt ein genauer Blick in die Tariflogik.
- Implantatleistung: Welche Erstattung gilt für Implantat und Zahnersatz?
- Knochenaufbau: Ist eine notwendige augmentative Maßnahme mitversichert?
- Zahnstaffel: Welche Höchstbeträge gelten in den ersten Jahren?
- Behandlungsstatus: Ist bereits etwas angeraten, geplant oder begonnen?
Die Krankenkasse bezuschusst den Befund – nicht das Implantat als Rechnungsposten.
Auch bei implantatgestütztem Zahnersatz bleibt der Anspruch auf den befundbezogenen Festzuschuss grundsätzlich erhalten. Die Mehrkosten der gewählten Versorgung liegen jedoch beim Versicherten.
Implantat-Leistungen gezielt vergleichen
Im Rechner können Sie Tarife nach Zahnersatz und weiteren Leistungsmerkmalen filtern und anschließend die Detailbedingungen prüfen.
Zahnzusatz gezielt verstehen
Häufige Fragen
Übernimmt die GKV Implantate vollständig?
Nein. Die GKV zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung. Kosten oberhalb dieses Zuschusses bleiben grundsätzlich beim Versicherten.
Ist Knochenaufbau automatisch in jedem Zahnzusatztarif enthalten?
Nein. Die Bedingungen unterscheiden sich. Deshalb sollte der Knochenaufbau im Zusammenhang mit Implantaten ausdrücklich geprüft werden.
Warum ist die Zahnstaffel bei Implantaten wichtig?
Weil in den ersten Versicherungsjahren häufig Höchstbeträge gelten. Eine hohe prozentuale Erstattung kann dadurch anfangs trotzdem begrenzt sein.
Fachliche Grundlage
Gemeinsamer Bundesausschuss: Zahnersatz, Regelversorgung und befundbezogene Festzuschüsse
Tarifmerkmale wie Implantate, Knochenaufbau und Zahnstaffeln werden im aktuellen BIE-INSURE Zahnzusatzvergleich detailliert ausgewiesen.
