BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz
GKV · Zahnersatz ab 2027

Zahnersatz 2027: Der Festzuschuss sinkt – Ihr Eigenanteil kann steigen.

Ab 1. Januar 2027 kehren die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau vor Oktober 2020 zurück. Wichtig dabei: Der Zuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung – nicht automatisch auf Ihre gesamte Zahnarztrechnung.

100+ Tarifeim eigenen Vergleichsrechner
25+ VersichererLeistungen gezielt filtern
0 €Vergleich & persönliche Unterstützung
Was sich ändert

Festzuschuss Zahnersatz 2027: Was zahlt die Krankenkasse künftig?

Der Bundestag hat die GKV-Finanzreform am 10. Juli 2026 beschlossen; am selben Tag passierte sie den Bundesrat. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss um zehn Prozentpunkte auf das frühere Niveau.

Situation2026ab 2027
ohne Bonus60 %50 %
5 Jahre Vorsorge70 %60 %
10 Jahre Vorsorge75 %65 %
Härtefall100 % Regelversorgung100 % Regelversorgung
Wichtig: 50 % Festzuschuss bedeutet nicht, dass die Krankenkasse automatisch 50 % Ihrer tatsächlichen Zahnarztrechnung übernimmt. Maßstab ist die befundbezogene Regelversorgung.
Zuschuss ab 2027

Wie hoch ist der Zuschuss zum Zahnersatz ab 2027?

Ab 2027 beträgt der Festzuschuss zur Regelversorgung grundsätzlich 50 %. Mit einem über fünf Jahre geführten Bonusheft steigt er auf 60 %, mit zehn Jahren Bonus auf 65 %. Die Härtefallregelung für die Regelversorgung bleibt bestehen.

Entscheidend: Der Zuschuss wird nicht als Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Rechnung berechnet. Grundlage ist die für den jeweiligen Befund festgelegte Regelversorgung.

Zahnersatz-Kosten 2027: Wo entsteht der Eigenanteil?

Je höherwertiger die gewählte Versorgung gegenüber der Regelversorgung ist, desto größer kann die Differenz zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten ausfallen. Das betrifft zum Beispiel hochwertige Kronen, Brücken oder implantatgetragenen Zahnersatz.

Zahnzusatzversicherung für Implantate →

Regelversorgung verstehen

Was bedeutet der niedrigere Festzuschuss für Ihre Zahnersatz-Kosten?

Die GKV ordnet einem zahnmedizinischen Befund eine Regelversorgung zu. Der Festzuschuss wird daraus berechnet. Entscheiden Sie sich für eine höherwertige gleichartige oder andersartige Versorgung, bleiben die Mehrkosten grundsätzlich bei Ihnen.

Das ist besonders relevant bei hochwertigen Kronen, Brücken und implantatgetragenem Zahnersatz.

Beim Tarifvergleich beachten

  • Erstattung inklusive oder zusätzlich zur GKV?
  • Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren
  • Implantate und Knochenaufbau
  • Inlays und hochwertige Verblendungen
  • Wartezeiten und Leistungsbeginn

Wie groß ist Ihre mögliche Zahnersatzlücke?

Vergleichen Sie Tarife nach Zahnersatzleistung und weiteren Leistungsmerkmalen. So sehen Sie nicht nur Prozentwerte, sondern auch die Bedingungen dahinter.

Tarife berechnen & vergleichen →
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz ab 2027?

Ab 2027 beträgt der Festzuschuss zur Regelversorgung grundsätzlich 50 %. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 60 %, mit zehn Jahren Bonus 65 %. Die Härtefallregelung für die Regelversorgung bleibt bestehen.

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz ab 2027?

Die Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung. Der Zuschuss ist daher nicht automatisch derselbe Prozentsatz der tatsächlichen Zahnarztrechnung.

Bleibt die Härtefallregelung 2027 bestehen?

Ja. Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die vollständige Übernahme der medizinisch notwendigen Regelversorgung im Härtefall erhalten.

Zahlt die GKV 50 % meiner Implantatrechnung?

Nein, nicht pauschal. Der Festzuschuss orientiert sich am Befund und an der dafür vorgesehenen Regelversorgung; Mehrkosten einer höherwertigen Versorgung tragen Versicherte selbst.